Jugendsozialarbeit
Was ist JaS?
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe -das Landratsamt Cham- zuständig ist.
JaS dient als Schnittstelle zwischen Jugendlichen, Elternhaus, Schule, Umfeld und weiteren Kooperationspartnern (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Amt für Jugend und Familie, etc.).
Aufgabenbereich der Jugendsozialarbeit an der Schule für Schülerinnen und Schüler:
- Beratung von Schülerinnen und Schülern bei schulischen und privaten
- Schwierigkeiten
- Schwierigkeiten in der Schule
- Streitschlichtung und Auflösung von Konflikten innerhalb der Schülerschaft
- Persönliche Probleme oder Redebedarf
Aufgabenbereich der Jugendsozialarbeit an der Schule für Eltern:
- Beratung und Unterstützung von Eltern in Erziehungs- und Lebensfragen
- Überblick und Information über verschiedene Hilfsangebote für Kinder
- Vermittlung und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Hilfeeinrichtungen
Sprechzeiten: Mo-Fr von 8:00 – 11:45 Uhr und nach Vereinbarung